Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle von der Rheinland.Coffee GmbH erbrachten Lieferungen und Leistungen bei Buchung von Events und im Coffee-Catering.
Alle zwischen dem Kunden und dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen, der schriftlichen Auftragsbestätigung und der Annahmeerklärung des Anbieters.
Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann Bestandteil des Vertrages, wenn sie vom Anbieter schriftlich anerkannt werden. Die Abnahme der Leistung des Anbieters gilt in jedem Falle als Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen..
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Ein vom Kunden erteilter Auftrag ist ein bindendes Angebot.
(2) Der Vertragsschluss erfolgt erst mit der Annahme des vom Kunden erteilten Auftrages seitens des Anbieters. Die Erklärung der Annahme kann durch den Anbieter ebenfalls konkludent durch die Lieferung der vom Kunden bestellten Waren erfolgen.
(3) Eine vorab vom Anbieter erhaltene Empfangsbestätigung über den Auftrag stellt noch keine Auftragsbestätigung und somit keine Annahme dar, sondern Informiert den Kunden lediglich über den Erhalt des Angebotes vom Kunden
(4) Sollte die Lieferung nicht möglich sein, sieht der Anbieter von einer Annahmeerklärung nach Abs. 3 ab. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Der Anbieter wird den Kunden darüber unverzüglich unterrichten und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
§ 3 Allgemeines zu der Erbringung von Dienstleistungen im Coffee-Catering
Besteht der Auftrag aus einer Dienstleistung seitens des Anbieters, so erfolgt die Leistung an dem zwischen den Parteien vereinbarten Termin. Der Aufbau und die Vorbereitung des Coffee-Bikes beginnen zwischen 15-90 Minuten vor dem vereinbarten Beginn der Leistungserbringung. Der Kunde hat die Erreichbarkeit des Leistungsortes sicherzustellen (siehe auch § 5 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen). Abweichende Vereinbarungen zum Zeitpunkt von Aufbau und Vorbereitung haben schriftlich zu erfolgen.
Der Ausschank der Getränke erfolgt in To-Go-Bechern, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Gegen Aufpreis kann auch ein Ausschank in Gläsern oder Porzellan erfolgen.
§ 4 Preise von Dienstleistungen, Zusatzleistungen und Nebenkosten
Die in den Angeboten für Events aufgeführten Preise verstehen sich stets zzgl. Mehrwertsteuer. Soweit nichts anderes angegeben, beinhalten die Preise die Miete für das Coffee-Bike, einen Barista für den Mietzeitraum, die Servicepauschale für den Auf- und Abbau und die Endreinigung sowie die Anfahrts-/Reisekosten.
Die ausgegebenen Getränke werden nach dem Verzehr abgerechnet und fallen zusätzlich zum Angebotspreis an, es sei denn, es wurde im Angebot oder in sonstiger Weise schriftlich zwischen den Vertragspartnern etwas anderes vereinbart. Die Getränkepreise ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste für Getränke.
Das Angebot besteht grundsätzlich aus den in der Preisliste für Getränke aufgeführten Kaffeespezialitäten. Der Ausschank und die Ausgabe von weiteren Getränken und ausgesuchten Patisserie-Spezialitäten ebenfalls möglich und werden nach Vereinbarung abgerechnet.
Alternativ zur Abrechnung gem. Abs. 2, können die Vertragspartner auch die Abrechnung der Kaffeespezialitäten im Rahmen einer Pauschale vereinbaren. Die gewünschte Abrechnungsart hat der Kunde dem Anbieter vor dem Event mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, so gilt die Abrechnung nach dem Verzehr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste für Getränke als vereinbart.
Die Kosten für Zusatzleistungen und Nebenprodukte, wie beispielsweise ein kundenspezifisches Branding, Speisen, weitere Getränke oder sonstige Aufträge des Kunden, fallen ebenfalls zusätzlich zum Angebotspreis an, sofern nicht etwas anderes im Angebot oder in sonstiger Weise schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart wurde.
Erfordern Nebenleistungen Vorlaufzeiten, so informiert der Anbieter den Kunden hierüber.
§ 5 Allgemeine Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bei Dienstleistungen
Für das Coffee-Bike auf Events gibt es diverse Anforderungen an den Aufstellort. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der geplante Aufstellort diese Anforderungen erfüllt und das Coffee-Bike ohne benötigte Hilfsmittel an diesen Ort gelangen kann. Etwaige Hindernisse durch die Nichteinhaltung der Voraussetzungen gehen zu Lasten des Kunden. Der Anbieter haftet insoweit nicht für eine mangelhafte oder unmögliche Erbringung der Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Fehlen der Voraussetzungen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus den folgenden Abs. 2-6.
Sofern keine anderen Maße angegeben wurden, lauten die Maße des Coffee-Bikes im Transportzustand Länge = 300 cm, Breite = 125 cm und Höhe = 185 cm. Ferner hat das Coffee-Bike ein Gewicht von bis zu 500 kg. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass alle Wege und Durchfahrten zum Aufstellort für diese Maße und Gewicht ausgelegt sind. Insbesondere ist zu beachten, dass die Anlieferung mit einem Transportfahrzeug nur ebenerdig erfolgen kann und keine Laderampen oder ähnliches bedient werden können.
Soll das Coffee-Bike über einen Aufzug in eine nicht ebenerdige Etage eines Gebäudes verbracht werden, so muss dieser ausreichend groß dimensioniert sein sowie eine ausreichende zulässige Nutzlast besitzen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass das Coffee-Bike mit den o.g. Maßen in den jeweiligen Aufzug passt. Steigungen können ebenfalls nur eingeschränkt mit dem Coffee-Bike bewältigt werden. Im Zweifel sind mögliche Hindernisse stets vor Auftragsvergabe mit dem Anbieter zu erörtern.
Für die Aufstellung des Coffee-Bikes wird ein ebenfalls ausreichend groß dimensionierter Raum benötigt. Es wird als reine Aufstellfläche ein Platz von Länge = 300 cm und Breite = 125 cm benötigt. Mit ausgefahrenem Dach benötigt das Coffee-Bike ferner eine Raumhöhe von 245 cm. Es ist weiterhin zu beachten, dass ab einer Höhe von 200 cm nach Vorne und an beiden Seiten ein Dachüberstand von 50 cm zu den Grundmaßen hinzukommt.
Das Coffee-Bike kann völlig autark, also ohne einen Strom- und Wasseranschluss arbeiten. Bei größeren Events wird jedoch in angemessener Nähe ein Zugang zu einer Trinkwasserversorgung zum Wiederauffüllen des vorhandenen Vorrats benötigt.
Bei Indoor-Events, zu besonderen Stoßzeiten oder bei dauerhaft sehr hoher Besucherfrequenz ist zusätzlich ein externer Stromanschluss am Standort des Coffee-Bikes sinnvoll, um den erhöhten Anforderungen beim Ausschank gerecht werden zu können. Dieser Anschluss muss für einen Schutz-Kontakt-Stecker (auch: Schukostecker) mit einer Spannung von 230 Volt bei 50 Hertz ausgelegt sein, mindestens für eine Strombelastung von 16 Ampereabgesichert sein und darüber hinaus ein mindestens ein 2,5 mm² Zuleitungskabel besitzen. Bei Unklarheiten zur Notwendigkeit eines externen Stromanschlusses hat sich der Kunde im Vorfeld mit dem Anbieter in Verbindung zu setzen.
Die Anzahl der Getränke, die pro Stunde zubereitet werden können ist limitiert. Erfahrungsgemäß liegt die maximale Anzahl bei einem Barista bei bis zu 60 Getränken und bei zwei Baristas bei bis zu 100 Getränken pro Stunde pro Coffee-Bike. Diese Angaben beruhen auf Erfahrungswerten und sind als Richtwert zu verstehen, je nach Art der Getränke und den äußeren Umständen der Veranstaltung kann die tatsächlich ausgegebene Anzahl Getränke abweichen.
§ 6 Stornierung von bestellten Dienstleistungen
(1) Bei der Buchung von Dienstleistungen für Events kann der Vertrag vom Kunden bis spätestens drei Monate vor dem geplanten Termin ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Außerhalb dieses Zeitraums ist eine Auflösung durch den Kunden im Rahmen einer einseitigen Erklärung nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
bis ein Monat vor dem Eventtermin: 25 % vom Auftragswert
bis zwei Wochen vor dem Eventtermin: 50 % vom Auftragswert
bis eine Woche vor dem Eventtermin: 75 % vom Auftragswert
in der letzten Woche vor dem Eventtermin: 90 % vom Auftragswert
(2) Die Geltendmachung und der Nachweis eines größeren oder geringeren Schadens, als der pauschalisierte des Abs. 1 bleibt vorbehalten. Ferner gilt Abs. 1 nicht, wenn der Kunde den Grund für die Lösung vom Vertrag nicht zu vertreten hat.
§ 7 Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
Das geschuldete Entgelt und ggf. die Versandkosten sind spätestens binnen sieben Tage ab Zugang der Rechnung zu bezahlen und ist ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu leisten. Eine Anzahlung kann vereinbart werden.
Nur soweit etwaige Gegenansprüche des Kunden rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind, stehen dem Kunden Aufrechnungsrechte zu.
§ 8 Haftung
(1) Der Anbieter haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Anbieter – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Anbieters für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale i.S.d. § 444 BGB bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 9 Urheberrechte
Der Anbieter behält sich an allen Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Davon sind ebenfalls solche schriftlichen Unterlagen erfasst, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Eine Weitergabe an Dritte darf durch den Kunden nicht ohne eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters erfolgen. Der Anbieter ist berechtigt öffentlichkeitswirksam, insbesondere im Rahmen seiner Internetpräsenz auf abgewickelte Aufträge als Referenz hinzuweisen. Hierbei ist es dem Anbieter insbesondere auch gestattet, neben der reinen Benennung des Kunden auch entsprechende Logos als Referenz zu nutzen.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter ausschließlich der Sitz des Anbieters Gerichtsstand.